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Schlechtwetterregelung

Posted on 7 Jan. um 16:06 Uhr

Die Entscheidung, ob dem eigenen Kind der Schulweg bei der angekündigten Wetterlage zugemutet werden kann, treffen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Dazu heißt es in § 33 Abs. 5 der Übergreifenden Schulordnung: „Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch im erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.“

Die Eltern tragen dann bitte wie gewohnt VOR Unterrichtsbeginn im eKlassenbuch als Absenzgrund „wetterbedingtes Fehlen“ ein. Vielen Dank für die Mithilfe!

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