Reisekosten können auch rückwirkend geltend gemacht werden. Allerdings ist dies auf einen Zeitraum von 6 Monaten begrenzt! Für den Gebäudewechsel sollten die Anträge in mehrere Zeitabschnitte eingeteilt werden:
- Sommerferien – Herbstferien
- Herbstferien – Weihnachtsferien
- Weihnachtsferien – Osterferien
- Osterferien – Sommerferien